Mitglieder
Voll-Mitglieder
Vollmitglieder sind 27 Eigentümer von Häusern und Ferienhäusern in Cavallino, zu deren Gunsten im Grundbuch der Gemeinde Lugano auf der Parzelle Nr. 1026 ein Baderecht eingetragen ist.
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung unter Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Verkauf des Hauses. Der neue Hausbesitzer hat...
hier müssen wir noch festlegen, ob die neuen Hausbesitzer eine Eintrittsgebühr bezahlen müssen und welche Rechte sie haben wenn sie nicht Mitglied werden wollen - Baderecht ist ja im Grundbuch eingetragen.
Gast-Mitglieder
Die Mitgliederversammlung kann Haus- und Ferienhausbesitzer ohne im Grundbuch eingetragenes Baderecht auf der Parzelle 1026 das Gastrecht gewähren. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Eigentumswechsel der Liegenschaft des Gastmitgliedes.
Mitglieder-Versammlung
Einmal jährlich - während der Sommerferien - findet die Mitgliederversammlung statt.
Ohne gegenteilige Ankündigung ist dies der letzte Samstag im Monat Juli.
Mitglieder-Beitrag
Die Höhe des Mitgliederbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung jährlich festgelegt.
Der für das Folgejahr gültige Betrag ist jeweils dem Protokoll zu entnehmen.
Er ist bis spätestens Mitte Juni des laufenden Jahres zu entrichten.
Informationen & Regeln
Bank-Verbindung
Zürcher Kantonalbank
zugunsten
Infeca IG
der Ferienhaus-Eigentümer
Cavallino
CH61 0070 0114 4000 2301 2